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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Veniamin Mantay, Brinovo, Bahnhofstraße 13, 39345 Niedere Börde OT Vahldorf - nachfolgend "Auftragnehmer" - und dem jeweiligen Auftraggeber über Leistungen im Bereich Prozessautomatisierung, Webentwicklung, KI-Integration und digitale Lösungen.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Preis und Zeitplan führen.

§ 4 Preise und Zahlung

Alle genannten Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher nicht gesondert ausgewiesen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Projekten ab 1.500 € wird eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung fällig; der verbleibende Betrag ist bei Projektabschluss bzw. Abnahme zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erheben.

§ 5 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugangsdaten, Materialien und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können den vereinbarten Zeitplan verschieben.

§ 6 Abnahme

Nach Fertigstellung einer Leistung wird diese dem Auftraggeber zur Prüfung übergeben. Der Auftraggeber hat 7 Werktage Zeit, etwaige Mängel schriftlich und substantiiert zu benennen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 7 Gewährleistung

Der Auftragnehmer beseitigt Mängel, die innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme schriftlich und nachvollziehbar gemeldet werden, im Rahmen der Nacherfüllung kostenlos. Das Recht zur Nacherfüllung steht dem Auftragnehmer zweimal zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch dann nur in Höhe des vorhersehbaren, typischen Schadens. Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Nettowert des jeweiligen Auftrags begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz vorliegt.

§ 9 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse (Quellcode, Designs, Dokumentation) gehen nach vollständiger Bezahlung als einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer behält das Recht, die Zusammenarbeit und die Art der erbrachten Leistung im eigenen Portfolio zu erwähnen, sofern keine ausdrücklich anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

§ 11 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

Laufende Betreuungs- und Wartungsverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich (E-Mail genügt) gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Amtsgericht Haldensleben (zuständig für den Landkreis Börde) bzw. das Landgericht Magdeburg. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.